DIE FALLEN IN TARNELLERS GESETZ

1. November 2025

(Etymo) Auch die älteste Schreibweise eines Ortsnamens ist noch nicht der Ursprung.

Dies ist die zweite Folge in der Reihe Etymo auf dekas.blog (jeden Samstag).

Auf der Suche nach dem Wortursprung eines Ortsnamens werden gerne Erklärungen angeführt, welche die oberflächliche Neugier von Besuchern befriedigen, aber nicht immer einen wissenschaftlichen Wert haben.

Umgekehrt bemühen Sprachwissenschaftler kühn konstruierte Lautgesetze, um von einem bestehenden (geschriebenen) Eigennamen zu dessen Ursprung zu finden. Sie kommen dann auf Konstrukte wie „proto-indoeuropäisch“ u.a. Das sind sicherlich ernstzunehmende Studien, die aber zwei Nachteile haben: Sie werden nur von den absoluten Spezialisten verstanden und ihre Ergebnisse lassen sich empirisch nicht veri- oder falsifizieren (was in der Natur der Sache liegt).

Tarnellers Gesetz sagt, dass die Schreibweise eines Namens nicht die Grundlage für eine etymologisch richtige Ableitung bzw. Rückdeutung sein kann. Als Urkundenforscher weiß er, was der nächste Schritt ist: man muss die vorhandenen Aufzeichnungen bis ins Letzte durchforschen und die im Lauf der Epochen unterschiedlich geschriebenen Lautungen einer kritischen Prüfung unterziehen.

Das Dilemma: Auch die älteste verfügbare Schreibweise eines Ortsnamens muss nicht die ursprüngliche sein. Jede einzelne Schreibweise, ob sie aus 2025 oder aus 1025 stammt kann nach den Ohren, den Schreibkünsten und der Mutter- oder der Amtssprache der jeweiligen Schreiber geformt sein und sich mehr oder weniger von der mündlichen Überlieferung abheben – wobei die viel ältere mündliche Überlieferung zweifellos noch viel unterschiedlicher sein kann als die geschriebenen Stücke und der Ursprung schlicht nicht mehr auffindbar ist.

(In der nächsten Folge: Die Methode Steub)