TARNELLERS GESETZ

25. Oktober 2025

(Etymo) Was die Schreibweise eines Namens mit der Wortherkunft zu tun hat.

Zum Start der Reihe Etymo (jeden Samstag) geht es um das, was ich „Tarnellers Gesetz“ nenne. Der „Vater der Tiroler Ortsnamensforschrung“, Benediktinerpater Josef Tarneller (gebürtig aus Tarnell bei Laas im Vinschgau, gest. 1924) hat in einem kleinen Aufsatz ganz nebenbei die Erkenntnis eingebracht, die in der Namensdeutung das Zeug zur allgemeinen Regel hat. Tarnellers (bereinigter) Satz:

„Die Etymologie ist für die Schreibung der Ortsnamen nicht an erster Stelle massgebend.“

Heißt, bei Ortsnamen dürfen wir von der aktuellen Schreibweise aus keine direkten Rückschlüsse auf die ursprüngliche Bedeutung des Namens machen. Beispiel Naturns: dieser Ortsname wird auf vlat. „Nocturnes“ (Nachtlager) zurückgeführt. Die Deutung geht von der heutigen Schreibweise aus und meint, mit einem ähnlich klingenden lateinischen Wort die ursprüngliche Bedeutung gefunden zu haben. Das stillt die erste Neugier und macht sich gut auf Tourismusseiten im Internet, dürfte aber von zweifelhaftem Wert sein.

Als Urkundenforscher weiß Pater Tarneller zu gut, welche Wandlungen ein ursprünglicher Ortsname im Lauf der Epochen erfahren kann, durch Hörensagen, fehlerhafte Übersetzungen und willkürliche Schreibweisen in Urkunden.

Um den Wortursprung (das Etymon) freizulegen, muss man, wie in der Archäologie, zunächst einmal Erdschichten abtragen und den Staub der Jahrhunderte vorsichtig wegpinseln, ehe man sich der Gestalt und Bedeutung des Fundstückes widmet.

(In der nächsten Folge: Die Fallen in Tarnellers Gesetz)