DEUTSCHE MUTTERSPRACHE VOR GERICHT

Freitag 19. Juni 2026

Einem Grundrecht droht Verwässerung.

BOZEN – „Das Grundrecht auf Gebrauch der deutschen Sprache im Strafverfahren vor der Südtiroler Gerichtsbarkeit anhand konkreter Beispiele“ behandelte ein Fachkongress der Rechtsanwaltskammer Bozen und der Kammer der Strafverteidiger Bozen am 19. Juni 2026.

Dem Südtiroler Schützenbund und Südtiroler Heimatbund zeigen die Fachbeiträge eindrucksvoll, dass der Schutz der Muttersprache vor Gericht in Südtirol eine Besonderheit im internationalen Vergleich ist.

Während in Staaten wie Belgien oder der Schweiz institutionelle und territoriale Erwägungen oftmals Vorrang genießen, stellt das Südtiroler System das subjektive Recht des Einzelnen auf Gebrauch seiner Sprache in den Mittelpunkt.

Die deutsche Sprache ist gleichberechtigte Verfahrenssprache vor Südtirols Gerichten. Allerdings wird in der Praxis von Anwälten oder der Behörde öfters die Frage stellt, ob auf Übersetzung oder auf das Verfahren in deutscher Sprache verzichtet werden wolle.

Das Grundrecht auf die eigene Sprache ist kein lästiges Hindernis, sondern die unverzichtbare Garantie eines fairen Verfahrens; es darf niemals zur Routine werden, mahnen der Südtiroler Schützenbund und der Südtiroler Heimatbund.

Heimatbund-Obmann Roland Lang  und Landeskommandant Christoph Schmid haben am Kongress teilgenommen. Sie erinnern die Politik an ihre Pflicht, die Gleichstellung der deutschen Sprache vor Gericht auch in der täglichen Praxis sicherzustellen.


Bild: Von links: Roland Lang, Obmann des Südtiroler Heimatbundes und Christoph Schmid, Landeskommandant des Südtiroler Schützenbundes nach dem Kongress im Rainerum, Bozen.

Foto: SSB © Nicola Canestrini