POLITISCHE SOMMERRUHE

Donnerstag 2. Juli 2026

König verbietet Selbstdarstellung.

Stell dir vor, Südtirol wäre ein kleines Königreich, in dem ein weiser König schaltet und waltet. Der König hat einen Stab an hohen Beamten und aus dem Volk gewählten Abgeordneten für alle Belange, und, man muss sagen, alle diese Amtsleute sind sehr arbeitsam, treu und gewissenhaft.

Wie der König selbst, so legt auch sein Hof und Gericht ehrlich Rechenschaft ab für Tun und Lassen. Der König selbst legt jedes seiner Worte auf die Goldwaage, wie es sich ziemt. Nur bei einigen seiner Minister und -innen schlägt der Arbeitsfleiß öfters um in den Drang zu reden und reden …und sich herzuzeigen.

Nicht dass sie eitler als andere wären. Aber da sind all die Zeitungen, Blättchen, Radios, Fernsehsender, die ständig anrufen und Neues wollen.

Der Teufel wohnt in Amerika, sagte einst ein schwedischer Barde. Ja, dieser Teufel hat die Socials in die Welt gesetzt und sie per Smartphone in ein verbal-visuelles Tollhaus verwandelt.

Und wenn da einer von den Amtsleuten anfängt, sein gemeinnütziges Wirken auszuhängen wie ein Federbett am Morgen, dann gibt es kein Halten mehr, und einer nach dem anderen erliegt der Versuchung, nicht nur seine Ergebnisse, sondern auch sich selber im besten Licht zu zeigen. X und TikTok nicht einmal eingerechnet.

Deshalb hat der König heuer, im Jahr 2026, das erste Mal das Gebot der Sommerruhe für seinen Stab erlassen. Scharfe Zungen nennen es auch das Selbstdarstellungsverbot.

Das Gesetz ist sehr klar und kurz gefasst, so wie alle Gesetze des Königs. Vom Schulende am 15. Juni bis zum Schulbeginn am 15. September hat die Öffentlichkeitsarbeit der Volksvertreter im Amt zu ruhen. Keine Pressemitteilungen, keine Persönlichkeits-Schau, keine Verlautbarungen, keine Ankündigungen, keine Gefühlswallungen für die Mikrofone.

Desgleichen ruht die Gesetzesarbeit. Nein, Ferien haben Regierung und Verwaltung deswegen nicht mehr als andere. Nur müssen sie das Viele abarbeiten, das im Winterhalbjahr beschlossen wurde. Keinesfalls dürfen sie in der Sommerruhe etwas Neues anfangen. Streng geahndet wird das bloße Ankündigen und Ventilieren von Amtshandlungen, die im Sommer eh nicht zur Bearbeitung kommen.

Zwar nicht verboten, aber vom König schlecht geduldet, ist das öffentliche Auftreten der Abgeordneten und Bürgermeister -innen bei geeigneten und publikumswirksamen Anlässen zum leicht durchschaubaren Zweck der Selbstdarstellung.

Ich könnte noch viel mehr über diesen weisen König berichten, aber schließlich gilt sie auch für mich, die politische Sommerruhe, zwar nicht als Verbot – weil keine Selbstdarstellung zu Profit-Zwecken – so doch als kleine Mäßigung mit wohltätiger Wirkung.