BAUERNHOF GESCHLOSSENE GESELLSCHAFT

Freitag 20. März 2026

Cosa Nostra – Unsere Sache. Wie ein Rechtsgut missbraucht wird.

Isabel Hansen hat in der „Dolomiten“ (19. März 2026) eine haarsträubende Geschichte aufgedeckt. Doch, die Zeitung hat noch seriöses Personal, ziehe meinen Hut. Scharfer Kontrast: Der „Bericht“ zur Bauernmarkt-Kermesse im Meraner Kursaal ist die reinste Reklame-Prosa, aber der wurde ja auch vom Bauernbund/Roter Hahn direkt geschrieben. Doch zurück zur Geschichte und zum echten Journalismus.

Im Vinschgau wollen Erben die Kulturgründe eines geschlossenen Hofes* verkaufen, da in der Familie kein Nachfolger für den bäuerlichen Betrieb da ist. Das Haus nicht, da wohnt man. Klingt einfach und logisch. Geht aber nicht. Warum nicht? Höfe-Kommission: „Nicht zuständig“. Höfe-Kommission auf Landesebene: „Nicht zuständig“. Jahre gehen ins Land, die Familie muss derweil Landwirtschafts-Schulden abstottern. Jetzt heißt es: Geht schon, aber die verstreuten Parzellen des verwaisten geschlossenen Hofes müssen in einem Aufwasch verkauft werden. Kaufberechtigt sind allein Inhaber von geschlossenen Höfen. Soweit Hansen, „Dolomiten“.

Wie bitte? Das ist doch Insiderhandel. Mehr noch, eine geschlossene Gesellschaft zum Zweck der Bereicherung. Hat mit dem Ursprungszweck, das Überleben einer Bauernfamilie zu sichern, nichts mehr zu tun. Welche Mafia hat sich denn da hinter dem Rücken von brav arbeitenden Bauersleuten gebildet und zur unwidersprochenen Macht aufgeschwungen?


*) Für Auswärtige: Der „Geschlossene Hof“ ist ein Rechtsgut alter österreichischer Tradition. Bei der Erbfolge kann jeweils nur ein Nachkomme den Bauernhof übernehmen. Die weichenden Erben werden ausbezahlt. Dies, um Zerstückelung, folgende Unrentabilität und schließlich Hof-Aufgabe zu vermeiden.